WETTBEWERBSREGELN

"Spielender Kindertag"

§1
Allgemeine Bestimmungen

1 Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden: die "Teilnahmebedingungen") legen die Bedingungen des Gewinnspiels "Gaming Child's Day" (im Folgenden: das "Gewinnspiel") sowie die Auswahl der Gewinner des Gewinnspiels fest.

Der Wettbewerb wird von Modecom Polska Sp. z o.o. (im Folgenden als "Veranstalter" bezeichnet) organisiert. Der Wettbewerb findet in der Republik Polen statt.

(3) Der Wettbewerbsteilnehmer bestätigt, dass er die Wettbewerbsregeln gelesen hat und mit der Teilnahme am Wettbewerb den Bedingungen der Regeln zustimmt und sie akzeptiert.

(4) Der Veranstalter erklärt, dass der Wettbewerb kein Spiel oder Glücksspiel ist, dessen Ausgang vom Zufall im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele (GBl. 2023.227.tj) abhängt.

(5) Der Organisator ist der Verpfänder des Preises im Sinne der Artikel 919 - 921 des Gesetzes vom 23. April 1964. - Zivilgesetzbuch (Dz.U.2024.1061.tj).

(6) Der Organisator erklärt, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder verwaltet wird oder in irgendeiner Weise mit Meta verbunden ist. Der Organisator stellt Meta von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels frei.

7 Jeder Teilnehmer an dem Wettbewerb erklärt, dass:

a) Meta in vollem Umfang von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb freistellt,

(b) erkennt an und bestätigt, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Meta gesponsert, gebilligt oder verwaltet wird und in keiner Verbindung zu Meta steht.

§2
Zielsetzung des Wettbewerbs

1 Das Hauptziel des Wettbewerbs ist es, ein Spiel Counter-Strike 2 (Steam PC-Version) mit einem ehemaligen professionellen CS-Spieler zu gewinnen, der unter dem Spitznamen LALACSGO bekannt ist.

2 Die Spiele werden als schnelle 1-gegen-1-Duelle auf Matchmaking-Karten ausgetragen.

3. Wenn Sie mehr Runden als Ihr Gegner gewinnen, erhalten Sie einen Preis.

§3
Wettbewerbsregeln

1 Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

2 Das Auswahlverfahren ist offen.

3 Der Wettbewerb wird auf dem Gebiet der Republik Polen durchgeführt.

(4) Der Wettbewerb steht allen natürlichen Personen offen, die Verbraucher im Sinne von Artikel 221 des Zivilgesetzbuches sind und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen haben.

5 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt und zumindest beschränkt geschäftsfähig im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.

(6) Eine Person, die an dem Wettbewerb teilnimmt, ist an die Bedingungen dieser Teilnahmebedingungen gebunden (im Folgenden als "Teilnehmer" bezeichnet).

7 Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit dürfen aufgrund der PEGI-Anforderungen nicht am Gewinnspiel teilnehmen.

Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind: die Mitarbeiter des Veranstalters sowie die unmittelbaren Familienangehörigen der oben genannten Personen. Als Mitglieder der unmittelbaren Familie gelten: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehepartner und Kinder von Geschwistern, Verwandte und Verschwägerte zweiten Grades sowie Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen.

(9) Ein Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung ist sowohl eine Person, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt ist, als auch eine Person, die auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags (insbesondere auf der Grundlage eines Auftragsvertrags) mitarbeitet.

(10) Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Angabe von teilnahmebezogenen Daten ist völlig freiwillig.

(11) Personen, die die oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können an dem Wettbewerb teilnehmen.

12 Teilnehmer, die falsche oder ungenaue Angaben zu ihrer Person machen oder andere zur Teilnahme anmelden, erhalten keinen Preis.

(13) Streitigkeiten werden von einem eigens dafür eingesetzten Ausschuss, der sich aus Vertretern des Veranstalters zusammensetzt, beigelegt.

14 Das Gewinnspiel wird auf den Social-Media-Kanälen von Modecom Polen auf Facebook organisiert unter: https://www.facebook.com/modecom.polska und wird live gestreamt.

15 Der Wettbewerb wird nach dem folgenden Zeitplan durchgeführt:

a) 30.05.2025. - um 12:00 Uhr - Beginn des Streaming des Spiels auf Facebook,

b) 2-6.06.2025. - Versand der Preise an die Gewinner (wenn die Daten eingegangen sind).

(16) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu ändern. Der Veranstalter wird Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden halten.

§ 4
Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb

1 Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, musst du ein Spiel von Counter-Strike 2 (Steam PC-Version) gegen einen ehemaligen professionellen CS-Spieler mit dem Spitznamen LALACSGO gewinnen.

2 Die Spiele werden als schnelle 1-gegen-1-Duelle auf Matchmaking-Karten ausgetragen.

(3) Personen, die am Spiel teilnehmen, werden vor Beginn des Spiels darüber informiert, um welchen Preis sie konkurrieren.

(4) Ein Teilnehmer kann zweimal an dem Gewinnspiel teilnehmen.

§5
Preise im Wettbewerb

1 Der Gewinner kann maximal zwei Preise aus dem folgenden Pool gewinnen:

- 3 x MODECOM Volcano Lanparty RGB BT Tastatur

- 1 x MODECOM Volcano Prometheus Gaming-Kopfhörer weiß

- 1 x MODECOM Volcano Prometheus Gaming-Kopfhörer schwarz

- 2 x Gaming-Maus MODECOM Volcano Shinobi 3327 weiß

- 1 x MODECOM Volcano Shinobi 3360 Gaming-Maus schwarz

- 1 x MODECOM Vulkan Erebus Mauspad

- 1 x MODECOM Vulkan Elbrus Hokori Mauspad

Der Wert eines Preises darf 300 PLN nicht überschreiten.

3 Der Veranstalter kontaktiert die Gewinner des Gewinnspiels innerhalb von 3 Tagen nach Einsendeschluss über eine private Nachricht auf Facebook oder Steam.

(4) Damit der Preis an den Gewinner versandt werden kann, muss der Gewinner eine Versandadresse für den Preis in der vom Veranstalter angegebenen Form angeben.

(5) Wenn der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen eine Lieferadresse angibt, verfällt der Preis.

6 Der Gewinner kann das Recht auf den Preis nicht an einen Dritten übertragen.

7 Der Gewinner kann auf seinen Anspruch auf den Preis verzichten.

8 Der Veranstalter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Abholung des Preises durch den Gewinner aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die der Gewinner zu vertreten hat.

(9) Der Veranstalter verpflichtet sich, die mit der Erlangung des Preises verbundenen Kosten gemäß Artikel 21 Absatz 1 Nummer 68 und Artikel 30 Absatz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes vom 26. Juli 1991 (GBl. 2024.226.tj) zu übernehmen.

§ 6
Teilnahme am Wettbewerb

Ein Teilnehmer, der sich für ein 1-gegen-1-Spiel anmeldet, muss erklären, dass er an dem Wettbewerb teilnehmen möchte. Die Teilnahme wird durch die Warteschlange der Anmeldungen bestimmt.

§7
Rechte und Pflichten der Teilnehmer

1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die sich aus diesem Reglement ergebenden Rechte und Pflichten zu beachten.

(2) Jeder Verstoß eines Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb führen.

(3) Es ist nicht hinnehmbar, dass Teilnehmer Handlungen vornehmen, die rechtswidrig sind, den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens widersprechen, allgemein als moralisch verwerflich oder sozial unangemessen angesehen werden oder gegen die im Internet geltenden Regeln (sog. Netiquette) verstoßen.

§8
Rechte und Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen und in extremen Fällen die Teilnahme von Teilnehmern zu sperren, die insbesondere gegen die Bestimmungen dieser Regeln verstoßen:

a) sich eines Verstoßes gegen das Gesetz oder die guten Sitten schuldig gemacht haben, insbesondere wenn ihr Verhalten die Interessen Dritter beeinträchtigt,

b) Handlungen vorzunehmen, von denen sie vernünftigerweise annehmen, dass sie zu Versuchen führen könnten, die Regeln oder die Sicherheit und Funktionsweise des Wettbewerbs zu umgehen.

Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten Dritter durch die Teilnehmer.

(3) Der Veranstalter stellt sicher, dass alle Teilnehmer die gleichen und fairen Chancen haben, an dem Wettbewerb teilzunehmen.

§9
Datenschutz

1 In Bezug auf die Informationspflicht gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG - "RODO" - informiert der Veranstalter die Teilnehmer des Wettbewerbs darüber, dass der Verwalter der für die Teilnahme am Wettbewerb bereitgestellten personenbezogenen Daten Modecom Polska Sp. z o.o. ist. Die personenbezogenen Daten werden von Modecom Polska Sp. z o.o. zu Werbezwecken in Übereinstimmung mit der Informationsklausel verarbeitet.

(2) Der Veranstalter erklärt, dass die vom Veranstalter als Verwalter der personenbezogenen Daten erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten nur im Rahmen und für die Zwecke des Wettbewerbs gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 29. August 1997 (Gesetzblatt 2019.1781) verwendet werden.

§10
Schlussbestimmungen

1 Der Veranstalter ist für den Ablauf des Wettbewerbs und dessen ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn:

(a) wenn kein Teilnehmer das Spiel betritt,

b) das Auftreten von Situationen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen (z. B. Ausfall des Steam-Servers).

(3) Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Wettbewerbsveranstalter um eine Erläuterung der Wettbewerbsregeln zu bitten. Die Fragen sollten per E-Mail an marketing@modecom.eu gestellt werden.

(4) Für Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gilt das polnische Recht.

5 Das Wettbewerbsreglement und die Ergebnisse werden allen Interessierten auf der Website des Veranstalters zur Verfügung gestellt.

(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Regeln und dem Zeitplan des Gewinnspiels vorzunehmen. Er wird die Änderungen auf seinem Facebook-Profil bekannt geben.

(7) Für alle Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ist das für den Sitz des Veranstalters zuständige ordentliche Gericht zuständig.

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